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Rechtliches · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Website-Projekte und verbundene Leistungen von Digital 913.

Stand: 13. Oktober 2026

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen, nicht gegenüber Verbrauchern.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für Verträge zwischen El Camino, Inhaber Miguel Leal Spohr, Sörgenlocher Weg 13, 55268 Nieder-Olm, handelnd unter der Marke Digital 913 (Auftragnehmer), und Unternehmern über Webdesign, Entwicklung, Hosting, Übergabe, Pflege und verbundene digitale Leistungen.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Individuelle Vereinbarungen und das angenommene Projektangebot haben Vorrang vor diesen AGB.

Da diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder beide Parteien den Auftrag anderweitig in Textform bestätigen. Demos, Entwürfe und Website-Vorschauen sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.

Für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot, die Projektbeschreibung und die vereinbarten Inhalte maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Leistungen Dritter, kostenpflichtige Lizenzen, Gebühren von Buchungsanbietern, Texterstellung, Fotografie, Rechtsberatung und laufende Inhaltsarbeit nicht enthalten.

In einem Paket enthaltene Impressums- und Datenschutzseiten werden anhand der vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Angaben technisch eingebunden. Dies ist keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber bleibt für die Prüfung seiner rechtlichen Angaben und branchenspezifischen Pflichten verantwortlich.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Inhalte, Logos, Medien, rechtliche Angaben, Freigaben und erforderliche Zugänge rechtzeitig und in nutzbarer Form bereit. Er gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien für das Projekt verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Zeiträume verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkung, Rückmeldung oder Zugänge verspätet erfolgen. Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Anforderungen kann gesondert angeboten werden.

4. Preise und Zahlung (50/50, PayPal)

Es gilt der Preis des angenommenen Angebots. Alle Preise sind Nettopreise für Unternehmer und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Angebot und Rechnung weisen Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag aus.

Soweit im Angebot nichts anderes steht, sind 50 % als Anzahlung vor Arbeitsbeginn und 50 % bei Lieferung beziehungsweise Abnahme fällig. Die Zahlung erfolgt über PayPal. Rechnungen sind mit Zugang fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

Die Anzahlung von 50 % deckt die Umsetzung des vereinbarten Umfangs einschließlich der Änderungsrunde nach § 5 ab. Erst mit der vollständigen Zahlung erfolgen die Domain-Umstellung, die Übergabe nach § 7 und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 9.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer darf die Arbeit nach Hinweis aussetzen, solange eine fällige Zahlung offen ist; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

Bleibt eine fällige Zahlung nach Mahnung und angemessener Nachfrist offen, darf der Auftragnehmer eine von ihm gehostete Website vorübergehend offline nehmen, bis die Zahlung eingegangen ist. Der Auftraggeber wird darüber vorher in Textform informiert. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; Daten des Auftraggebers werden dadurch nicht gelöscht.

5. Änderungsrunde

Im Projektpreis ist eine gebündelte Änderungsrunde enthalten. Sie umfasst bis zu fünf Änderungspunkte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, die als eine abgestimmte Liste innerhalb der für das Projekt mitgeteilten Prüfungsfrist einzureichen sind. Ein Änderungspunkt ist ein abgegrenzter Wunsch, etwa ein ausgetauschter Text, ein ausgetauschtes Bild oder eine geänderte Farbe.

Neue Seiten, Funktionen, Sprachen, Integrationen, eine geänderte Gestaltungsrichtung oder Anforderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind Zusatzleistungen. Die Behebung eines Mangels zählt nicht als Änderungswunsch.

6. Lieferung, Abnahme und Mängel

Der Auftragnehmer stellt das fertiggestellte Werk zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf, soweit das Projekt eine abnahmefähige Werkleistung ist. Der Auftraggeber prüft zeitnah und benennt wesentliche vertragswidrige Abweichungen hinreichend konkret.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 640 BGB. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt; dem Auftragnehmer ist zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Darstellungsabweichungen, die ausschließlich durch ungewöhnliche, veraltete oder nicht mehr unterstützte Browser oder Geräte entstehen, sind keine Mängel, sofern deren Unterstützung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Hosting und Übergabe

Drei Monate Hosting sind enthalten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Der Zeitraum beginnt mit Lieferung beziehungsweise Abnahme. Die Verfügbarkeit kann von Infrastrukturen Dritter abhängen, insbesondere von Vercel, Domainregistraren, E-Mail- und Integrationsanbietern.

Nach dem enthaltenen Zeitraum erfolgt standardmäßig die vollständige Übergabe entweder als statischer Export oder durch Übertragung des Vercel-Projekts, abhängig von den technischen Anforderungen der Website. Dynamische Funktionen können eine Projektübertragung oder fortlaufende Drittanbieter-Dienste erfordern und sind nicht immer in einem statischen Export nutzbar.

Die Umstellung der Domain auf die neue Website und die Übergabe setzen die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises voraus (§ 4).

Der Auftraggeber stellt geeignete Konten bereit oder richtet sie ein und wirkt bei der Übertragung mit. Nach der Übergabe gelten die Bedingungen und Kosten der Drittanbieter unmittelbar für den Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8. Pflegeplan und weitere Änderungen

Ein optionaler Pflegeplan kann für 50 € netto pro Jahr (59,50 € inkl. 19 % USt) vereinbart werden und umfasst das Hosting sowie eine Standard-Domain im üblichen Preisrahmen, insbesondere .de. Kostet die gewünschte Domain beim Registrar mehr — etwa Premium-Domains oder besondere Endungen —, wird die Differenz zu Selbstkosten weiterberechnet; der Auftragnehmer nennt den Betrag vor der Buchung. Inhaltliche, gestalterische, funktionale, Support- oder Wartungsänderungen sind nicht enthalten. Der Plan wird separat für ein festes Jahr vereinbart und verlängert sich nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Nach der Lieferung kann eine kleine Änderung für 49 € netto (58,31 € inkl. USt) und eine größere Änderung für 149 € netto (177,31 € inkl. USt) beauftragt werden. Der Auftragnehmer bestätigt Kategorie und Umfang, bevor der Auftraggeber die Änderung beauftragt. Darüber hinausgehende Arbeiten werden gesondert angeboten.

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Auftraggeber die zur Nutzung des individuell erstellten Projektergebnisses für den vereinbarten Geschäftszweck erforderlichen, zeitlich unbeschränkten Rechte. Welche bearbeitbaren Quelldateien übergeben werden, richtet sich nach dem vereinbarten Übergabeformat.

Software, Schriftarten, Medien und sonstige Bestandteile Dritter unterliegen weiterhin deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Bereits vorhandene Werkzeuge, wiederverwendbare Komponenten, Methoden, Know-how und allgemeine Gestaltungs- oder Entwicklungstechniken verbleiben beim Auftragnehmer.

Verwendete Fotos stammen aus lizenzfreien Beständen, insbesondere von Pexels, und werden im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt. Sie werden dem Auftraggeber nicht exklusiv übertragen und dürfen nur im Rahmen dieser Lizenz weiterverwendet werden. Stellt der Auftraggeber eigene Bilder bereit, gilt § 3.

Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Entwürfe und Demos ausschließlich zur Entscheidung über das Projekt und zu dessen Durchführung geprüft, jedoch ohne Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder kommerziell genutzt werden.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie bei ausdrücklich übernommener Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzliche Mängelansprüche und zwingende Haftung bleiben unberührt.

Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen selbstständiger Drittanbieter außerhalb seines Einflussbereichs ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; gesondert vereinbarte Integrations- oder Supportpflichten erfüllt er mit der geschuldeten Sorgfalt.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Projekt erhalten, vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesetzlich erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichte vereinbart; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Klarstellungsgründen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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